Am 01.08.2002 haben wir unsere private Arbeitsvermittlung gegründet.
Ziel unserer Arbeit ist es, Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber erfolgreich zusammenzuführen.
Bewerben Sie sich jetzt!
Wir finden einen passenden Job oder Bewerber/in für Sie.
Einstellungen machen wir innerhalb kürzester Zeit möglich!
Sehr geehrte Bewerber und Bewerberinnen, wenn Sie uns eine E-Mail mit Ihren Unterlagen zukommen lassen, dann schreiben Sie die E-Mail bitte an diese E-Mail Adresse: arbeitsvermittlung-holbein@gmx.net . Da wir in letzter Zeit viele E-Mails bekommen, haben wir ein spezielles Postfach für Bewerbungen angelegt.
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Seit dem 01.04.2012 ist ein neues Gesetz (SGBIII) in Kraft getreten
Folgende Aufgaben werden den privaten Arbeitsvermittlern noch zusätzlich übertragen:
Alle Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen und Arbeitslose können bei Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden und zwar mit einer beruflichen Eingliederung zum Beispiel durch eine Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung.
Dies wird ermöglicht mit dem neuen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein II.
Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen, haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach einer Arbeitslosigkeit von 6 Wochen.
Alle Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen und Arbeitslose aus dem SGBII- und SGBIII-Bereich, die bei den Agenturen arbeits- bzw. ausbildungssuchend gemeldet sind (auch ohne ALGI- bzw. ALGII- Leistungsbezug), können auf Antrag und nach Ermessen der entsprechenden Agenturen ebenfalls einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein II erhalten.
Wir helfen Ihnen gern bei der Antragstellung dieses neuen Gutscheins.
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